Nordplakat AGB
AGB
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Nordplakat e.K. Großformatdruck, Dithmarscher Str. 9, 26723 Emden (Stand 01.01.2010)
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil jedes mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrages. Diesen Bedingungen entgegenstehende Vertragsklauseln bzw. Bedingungen des Auftraggebers werden auch für den Fall, dass der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht, nicht Vertragsbestandteil. Wirksam sind Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen nur dann, wenn Nordplakat sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.
2. Angebote
Die von Nordplakat erstellten Angebote und Preisauskünfte sind freibleibend und enthalten keine Mehrwertsteuer. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich festgelegt, schließen die angebotenen Preise die Verpackung, Fracht- bzw. Portokosten sowie Versicherungen und sonstige zusätzliche Kosten nicht mit ein. Dies gilt ebenso für Probedrucke, Lieferung von Materialmustern und sonstigen Leistungen, die nach Angebotsabgabe zusätzlich erbracht werden sollen. Die von Nordplakat angebotenen Preise gelten nur dann, wenn der Auftragsgegenstand nicht vom angefragten bzw. angebotenen Gegenstand abweicht. Alle Angebote, Preislisten und sonstige Preisvereinbarungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Nachträgliche Änderungen sind auch wiederholte Probedrucke, die vom Auftraggeber angefordert werden.
3. Auftragserteilung
Eine Auftragserteilung ist formfrei möglich. Sie kann schriftlich, per Fax, E-Mail, telefonisch oder mündlich erfolgen. Eine mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung durch Nordplakat ist nicht notwendig.
4. Lieferung
Lieferfristen sind nur dann gültig, wenn diese durch Nordplakat ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Sie beginnen ausschließlich nach Erhalt sämtlicher Vorlagen und Voraussetzungen die sowohl für die Produktion als auch für den Versand notwendig sind. Für Lieferverzögerungen bzw. erhöhte Lieferkosten, die auf Grund fehlender Informationen seitens des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftraggeber. Die Gefahr für die Ware geht an den Auftraggeber über, sowie diese an die für den Transport verantwortliche Person übergeben wurde. Eine Versicherung zu versendender Ware erfolgt nur auf schriftliche Anforderung durch den Auftraggeber. Erhöhte Lieferkosten durch Versicherungen sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Leistungsverzögerungen durch Nordplakat ist eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Zur Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigen nicht Produktionsausfälle, die durch Maschinenstörungen, Betriebsstörungen, Streik, Naturkatastrophen sowie höhere Gewalt auftreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen Nichteinhaltung verbindlicher Termine sind ausdrücklich ausgeschlossen, falls dies der Auftraggeber nicht schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessenen Frist angedroht hat und diese durch Nordplakat schriftlich bestätigt wurden. Lagerkosten fallen an, wenn auf Wunsch des Auftraggebers der Versand der Produkte verzögert wird, bzw. wenn vorgefertigte Produkte unangemessen lange eingelagert werden sollen. Die Lagerkosten betragen mindestens 7,00 €/m² (Palettenstellfläche) und werden monatlich fällig.
5. Beanstandungen, Gewährleistung
Der Auftraggeber hat den ordnungsgemäßen Zustand der vertraglich bestellten Produkte nach Erhalt unverzüglich zu prüfen. Dies gilt auch für Vor- und Zwischenerzeugnisse. Beanstandungen sind nur dann zulässig, wenn sie innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen und den genauen Mangel an der Lieferung beinhalten. Treten Mängel nur an einem Teil der Lieferung auf, so berechtigt das nicht zur Reklamation der gesamten Lieferung. Ist die Reklamation begründet, so behält sich Nordplakat vor, unter Ausschluss anderer Ansprüche Ersatzlieferung zu leisten oder Nachbesserungen vorzunehmen. Unterbleibt, misslingt oder verzögert sich unzumutbar lange die Nachbesserung durch Nordplakat, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des Materials haftet Nordplakat nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den Zulieferer. Folgende Gründe berechtigen nicht zu Reklamation von Produkten seitens des Auftraggebers: unsachgemäße Behandlung, Montage und Weiterverwendung, mechanische Beschädigungen, Beschädigung durch Umwelteinflüsse bei unzweckmäßig bestelltem Material, natürlicher Verschleiß, material- und optisch bedingte geringe Farbabweichungen zwischen Andruck und Produktionsdruck, materialbedingte Differenzen im Auflagendruck. Bei der Verklebung von Folien auf Trägermedien können kleine Lufteinschlüsse und Erhebungen auftreten. Diese sind material- und produktionstechnisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Für Folgeschäden, die durch die Montage bzw. den Gebrauch der bei Nordplakat oder einem Zulieferer hergestellten Produkte hervorgerufen werden, haftet allein der Auftraggeber. Dieser stellt Nordplakat von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
Übermittlungen in Drittländer
6. Archivierung, Eigentum, Urheberrecht Digitale Daten, Proofs, jegliche Datenträger, Halbfertigerzeugnisse und gleichartige Gegenstände, die Nordplakat durch den Auftraggeber im Zuge der Auftragsvergabe erhalten hat werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung über den Ausliefertermin der bestellten Ware hinaus aufbewahrt. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht, soweit diesbezüglich keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde. Von Nordplakat erstellte Daten, Halbfertigerzeugnisse und gleichartige Gegenstände und Leistungen bleiben im Besitz des Unternehmens, auch wenn sie berechnet und nicht ausgeliefert werden. Wenn durch Auftragserfüllung Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzt werden, haftet allein der Auftraggeber. Dieser stellt Nordplakat von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen solcher und ähnlicher Rechtsverletzungen frei. Eine Prüfpflicht obliegt Nordplakat nicht. Nordplakat behält sich vor, gelieferte Motive für Datenbanken und Archivierungszwecke Dritten zur Verfügung zu stellen. Sollte nach Ansicht von Nordplakat der Inhalt des Auftrages unzumutbar sein (z.B. gegen den guten Geschmack oder gegen gute Sitten verstoßen, ausländerfeindliche, politisch oder weltanschaulich unakzeptable Aussagen beinhalten o.ä.) oder gegen Gesetze oder behördliche Verfügungen verstoßen, so behält sich Nordplakat ein Rücktrittsrecht vom Vertrag vor.
7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Die Zahlung wird ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt fällig. Skontovereinbarungen sind nur dann gültig, wenn diese durch Nordplakat schriftlich bestätigt worden sind. Sie beziehen sich nicht auf Fracht-, Transport, Versicherungskosten, Zölle o.ä. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Fa. Nordplakat gegen den Auftraggeber deren Eigentum. Der Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die aus der Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen einen Dritten tritt bereits jetzt der Auftraggeber an Nordplakat ab. Nordplakat nimmt die Abtretung an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen. Bei Weiterverarbeitung bzw. Weiterverwendung der von Nordplakat gelieferten Erzeugnisse, ist Nordplakat als Hersteller gem. §950 BGB anzusehen und behält zu jedem Zeitpunkt der Weiterverarbeitung und Weiterverwendung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Weiterverarbeitung bzw. Weiterverwendung beteiligt, bzw. wird die Ware mit nicht Nordplakat gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt die Fa. Nordplakat ein Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der von ihr erbrachten Leistung zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
Nordplakat hat die Forderungen gegenüber Auftraggeber an die VR Factorem GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 30-34, 65760 Eschborn abgetreten. Auch den Eigentumsvorbehalt hat Nordplakat auf die VR Factorem GmbH übertragen. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung sind daher nur an die VR Factorem GmbH möglich. Davon ausgenommen sind durch die VR Factorem GmbH mündlich oder schriftlich genehmigte Vertragspartner sowie der Barzahlungsverkehr.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, Emden. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Emden, soweit der Auftraggeber nicht eine natürliche Person im Inland ist, die für private Zwecke handelt. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Mit diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen treten sämtliche früheren Liefer- und Zahlungsbedingungen außer Kraft. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht eingeschränkt.
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